Von: Stephan Horschitz
Die Ansiedlung und Besteuerung lediglich geduldeter Bevölkerungsgruppen in Neustadtgödens war für die Besitzenden der kleinen Herrlichkeit Gödens von elementarer Bedeutung. In dem kleinen Flecken lebten selbst in seiner Blütezeit um 1740 nur etwas mehr als 500 erwachsene Personen, die das Steueraufkommen des Ortes trugen.[1] Für die gesamte Herrlichkeit dürften es kaum mehr als 800 Menschen gewesen sein. Ein Fortbestehen dieses winzigen Territoriums hing also davon ab, inwieweit die jeweiligen Verantwortlichen auf Schloss Gödens positive Anreize für potenziell Ansiedlungswillige schufen. Daneben musste aber auch sichergestellt werden, wie sich die Herrlichkeit politisch gegen ein ungleich größeres Ostfriesland behaupten konnte. Die Legitimation, ein eigenes Territorium zu verwalten und über dessen Bewohner zu herrschen, bezogen die auf Schloss Gödens regierenden Familien aus einem umstrittenen Recht, was ihnen in Fragen der Gerichtsbarkeit, des Eigenkirchenwesens und der Steuerhoheit eine Eigenverantwortlichkeit einräumte. Die Irritationen über die rechtlichen Zuständigkeiten zwischen der zentralen Regierung in Aurich und den Herrlichkeiten, waren mit der Erhebung des ostfriesischen Häuptlings Ulrich Cirksena in den Reichsgrafenstand im Jahre 1464 und der Belehnung Ostfrieslands als Reichsgrafschaft entstanden.







