„Jeder soll nach seiner Façon selig werden“[i] – was die Besteuerung der Juden über das Verhältnis Friedrich II zum Judentum ausdrückt.


Friedrich II. Gemälde, Öl auf Leinwand, unbekannter Künstler.
Museum im Landrichterhaus

Von: Stephan Horschitz

Nachdem der letzte ostfriesische Fürst Carl Edzard aus dem Hause Cirksena 1744 kinderlos verstorben war, verlor das Fürstentum Ostfriesland seine Souveränität und wurde Teil des Königreichs Preußen. Die Anwartschaft auf das Fürstentum Ostfriesland erhielt Preußen bereits 1694 durch Kaiser Leopold I. für den Fall, dass die Cirksenas keine männlichen Erben aufweisen konnten. Die Anbindung an Preußen hintertrieben aber auch die aus dem Appelle-Krieg[ii] von 1726/27 unterlegenen ‚renitenten‘ Stände. Das waren neben der Stadt Emden auch Teile der Herrlichkeitsbesitzenden, zu denen der Gödenser Graf Burchard Philipp gehörte. Der Auslöser für den Konflikt war ein Dekret, das der fürstliche Kanzler Brenneysen beim Reichshofrat und dem kaiserlichen Gericht in Wien bewirkte. Es sah das alleinige Recht des Fürsten über die   Aufsicht des Steuerwesens vor.

Dieser Eingriff in die ständischen Rechte verletzte den ‚Osterhusischen Akkord‘ von 1611, in dem der damalige Graf Enno III. den Ständen die Hoheit über die Gesetzgebung, die Steuererhebung und die Rechtsprechung zugestand. Kanzler Brenneysen nutzte die Schwäche der untereinander verstrittenen Stände, um die Forderung einer einheitlichen Verwaltungspraxis durchzusetzen, die für ganz Ostfriesland gelten sollte. Es folgte eine Spaltung der Ständevertretung in diejenigen, die sich dem Dekret beugten und in die ‚renitenten‘ Stände, die dieses ablehnten. Die Teilung entsprach in etwa der Trennung des Landes in die lutherische und die reformierte Glaubensrichtung. Letztendlich resultierte dieser Konflikt aus den ungeklärten Machtverhältnissen, die in Ostfriesland herrschten. Fürst Georg Albrecht und sein Kanzler gingen zwar als Gewinner aus diesem Bürgerkrieg hervor, versäumten es aber, den weiterhin schwelenden Konflikt endgültig zu befrieden.

 

Georg Albrecht (Fürst von Ostfriesland) – Porträt im Besitz des Historischen Museums Aurich (J. C. Eichler, 1718)

Vor allem die durch die Auseinandersetzung politisch wie auch wirtschaftlich stark geschwächte Stadt Emden setzte sich einseitig für Preußen als Schutzmacht ein.[iii] Mit Preußens Hilfe erhoffte sich Emden seine Vormachtstellung als Handelsmetropole zurückzuerlangen. Am 31. Juli 1744 kam es zu einer Übereinkunft zwischen Friedrich II. und den ostfriesischen Landständen, in der diese den preußischen König als unangefochtenen Souverän über Ostfriesland anerkannten. Die Stände erhielten dabei von preußischer Seite das Zugeständnis, die bestehenden Landesverträge weitestgehend einzuhalten. So behielten die Herrlichkeiten zwar einige ihrer Privilegien, ihr politischer Einfluss ging jedoch spürbar zurück. Die Handhabung, über die Ausstellung von Schutzbriefen an ihre jüdischen Untergebenen an Steuern zu gelangen, verkam zu einer ständig zunehmenden Ausbeutung der Betroffenen, mit der sich sowohl der preußische Staat als auch die mittlerweile auf Gödens herrschenden von Wedels[iv] bereicherten.

Die hohe Besteuerung hatte drastische Auswirkungen auf die jüdische Gemeinde Neustadtgödens, die sich durch die nun enorm gestiegenen Geldforderungen massiv in ihrer Existenz bedroht sah. Da der preußische Staat die jüdische Bevölkerung stärker als andere Gruppen finanziell belangte, war sie praktisch in allen Bereichen ihres alltäglichen Lebens der Zahlung einer Steuer unterworfen. Um den stetigen Forderungen nachzukommen, rückte schließlich die Pfandleihe als wichtigste Form der Geldbeschaffung in den Vordergrund, da ohne die entsprechende Geldmenge die horrenden Abgaben an den Fiskus nicht leistbar waren.[v]

Die Veränderung im Machtgefüge Ostfrieslands war für die jüdische Bevölkerung auch deshalb so schwerwiegend, weil Friedrich II. eine ausgesprochen antijüdische Politik betrieb, die durch übertrieben harte Bestimmungen ihre Anzahl möglichst gering zu halten versuchte. In dem 1750 veröffentlichten Revidierten Generalreglement formulierte der König den zukünftigen Umgang mit seinen jüdischen Untertanen. Darin erschwerte er nicht nur ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten bis aufs Äußerste, er unterwarf ihr tägliches Leben auch einer permanenten Überwachung.[vi] In dem neuen Umgang mit seiner jüdischen Bevölkerung wurde schnell deutlich, dass sie der preußische Staat als Bevölkerungsschicht zweiter Klasse ansah, die nur durch eine harte Hand zu regieren war:

„Die Juden gehören von allen diesen Glaubensrichtungen der gefährlichsten an, denn sie beeinträchtigen den Handel der Christen, und sie sind unnütz für den Staat. …, es muß aber vermieden werden, daß die Zahl an Juden steigt. Man muß sie auf eine bestimmte Zahl von Köpfen beschränken, ihren Handel einengen, verhindern, daß sie Unternehmungen im großen machen, und darauf sehen, daß sie nur Kleinhändler bleiben.“ [vii]

In der Folge verlief das Leben der jüdischen Bewohner Neustadtgödens unter dieser restriktiven Vorgabe sehr viel schwerer. Zahlreiche Einschränkungen und Verbote im Warengeschäft, Sonderabgaben und drastische Erhöhungen der Geleitbriefzahlungen, verschärften die Lage. So musste die jüdische Gemeinde 200 Reichstaler allein für die Schutzbriefe des preußischen Königs bezahlen. Hinzu kam die Schutzbriefzahlung an den Herrlichkeitsbesitzer. Als eine weitere Schwierigkeit sollte sich der Wechsel in der Führung der Herrlichkeit Gödens herausstellen. 1746 folgte Anton Franz, Freiherr von Wedel, seinem verstorbenen Schwager Burchard Philipp von Frydag in der Herrlichkeit. Der nun nicht mehr von Schloss Gödens, sondern von der Evenburg in Leer-Loga aus residierende von Wedel hatte schon 1742 eine preußische Besitzergreifung Ostfrieslands gefördert und setzte die antijüdischen Bestrebungen seines neuen Landesherrn sogleich um.[viii] Als die Judenschaft 1746 bei seinem Amtsantritt den Geleitschutzbrief erneuern musste, verbot der Freiherr ihnen kurzerhand das Hausieren mit Waren auf dem ‚platten Land‘. Damit kriminalisierte er ein zentrales Betätigungsfeld der jüdischen Gewerbetreibenden, die auf den Außenhandel angewiesen waren, ohne ihnen einen Ausgleich anzubieten. Er folgte der preußischen Judenpolitik, die eine rücksichtslose und schnelle Zurückdrängung der jüdischen Bevölkerung zum Ziel hatte. Die vom Berufsverbot und stetigen Geldforderungen gleichermaßen betroffenen jüdischen Haushaltsvorstände standen, wollten ihre Familien überleben, somit ständig mit einem Bein im Gefängnis. Zudem förderte die Haltung von Wedels die Notwendigkeit, die Geschäftsbereiche in das benachbarte Ausland auszuweiten.

Die zuvor gängige Schutzbriefpraxis wurde durch die restriktive Steuerpolitik Preußens gegenüber der jüdischen Bevölkerung fast völlig außer Kraft gesetzt. Den Schutz konnten sich immer weniger Personen leisten und die Lebensbedingungen der Betroffenen gingen nun bis auf ein existenzbedrohendes Maß zurück. Die gewollte Schwächung der jüdischen Wirtschaftskraft führte dazu, dass am Ende der Regierungszeit Friedrichs II. der jüdische Bevölkerungsanteil Ostfrieslands mit am stärksten von Armut betroffen war.[ix] Die preußische Regierung war recht erfindungsreich in dem Auferlegen willkürlicher Zusatzsteuern. Dazu gehörte auch ein 1769 durch Friedrich II. erlassenes Gesetz, das alle seine jüdischen Untertanen verpflichtete, bei der Neuvergabe bzw. Vererbung von Schutzbriefen, bei Heirat sowie beim Erwerb von Immobilien für 300 Reichstaler Porzellan aus der Königlichen Porzellanmanufaktur in Berlin (KPM) zu kaufen und dieses ins Ausland zu exportieren:

Gebäude, in dem die KPM Manufaktur untergebracht wurde. © Stiftung KPM 2023

„Seine Königliche Majestät in Preußen p. Unser Allergnädigster Herr, haben zu Beförderung des Vertriebes derer bei Dero Porcellain-Manufactur verfestigten Porcellaine und um solche außer Landes mehr und mehr bekannt zu machen, allergnädigst resolviret, dass die Juden bey ihrer jedesmahligen Ansezung auch wenn sie die Erlaubnis erhalten ein Haus zu acquiriren, ein für allemahl ein gewisses mäßiges Quantum Porcelain, und zwar ein Jude, der auf ein General-Privilegium angesezet wird oder solches erlanget, für 500 Rthlr., ein ordinairer Schutz-Jude für 300 Rthlr., und bey Erlangung einer Concession zum Haus-Ankauf oder einer sonstigen Beneficirung, gleichfalls 300 Rthlr. zunehmen, und außer Landes zu debitiren, und dass beydes geschehen, durch Privilegii darzuthun gehalten seyn soll, und solches Dero General-Directorio, und dass Selbiges auf dessen genauen Befolgung bey jedem vorkommenden Fall sehr ernstlich halten soll, hierdurch allergnädigst bekannt machen wollen.

Potsdam den 21 Martii 1769 Friedrich“ [x]

Die jüdische Bevölkerung Preußens wurde per Gesetz angewiesen, die wirtschaftlich stark angeschlagene KPM zu sanieren. Der Exportzwang erklärte sich vor dem Hintergrund der merkantilistischen Wirtschaftspolitik des Preußenstaates, der vor allem durch die enormen Kriegslasten auf Devisen angewiesen war. Das durch die permanenten Kriege Preußens entstandene Handelsdefizit sollte unter der unfreiwilligen Einbeziehung der jüdischen Bevölkerung ausgeglichen werden. Der Absatz der zumeist nicht allzu hochwertigen Ware, gestaltete sich als sehr schwierig, so dass die jüdischen Händler das Porzellan gemeinhin mit Verlusten von 50 Prozent und mehr abstießen.[xi] Die meisten der Betroffenen konnten sich weder die hohen Investitionen noch die immensen Verluste leisten, viele kamen an ihre ökonomischen Grenzen. Dies wirkte sich aber auch für die KPM rufschädigend aus und es entstand der Name ‚Judenporzellan‘ für diese Art der exportierten Ware.[xii]

Die Folgen der preußischen Fiskalpolitik für die jüdische Bevölkerung war einschneidend. So war schon das als Ansetzung bezeichnete Recht, den Schutzbrief des Vaters auf das erstgeborene Kind zu vererben, für viele Familien finanziell nicht tragbar. Das jährliche Durchschnittsvermögen der jüdischen Haushalte in Neustadtgödens lag nach dem Preußischen Vermögensregister von 1756 bei ca. 282 Reichstalern.[xiii] Zudem mussten sie den für die Herrlichkeit bestimmten jährlichen Tribut zahlen, den die Rentei auf zwei Dukaten und eine feiste Gans ansetzte. Hinzu kamen die zu zahlenden Sonderkonditionen, für Heirat, Geschäftsgründung oder –übernahme etc. Bereits zuvor zu leistende Silberlieferungen infolge der Verschuldung Preußens durch den Siebenjährigen Krieg, brachte die jüdische Gemeinde in Bedrängnis.[xiv] 

Auf Schloss Gödens befand sich die Rentei, in der die jüdischen Familien ihre Abgaben zu zahlen hatten. (Privatarchiv Wedel)

Die Sonderabgabe durch den An- und Wiederverkauf des Porzellans stellte insbesondere in Ostfriesland ein besonderes Problem dar, denn der Absatz in Richtung Westen wurde durch die holländische Konkurrenz erschwert, die ihrerseits das ostindische Porzellan anbot. Wie auch in anderen Landesteilen, setzte die Bürokratie vor Ort die Verordnung des Königs zunächst nur teilweise um. Die daraus resultierenden Ratenzahlungen von 50-150 Reichstalern konnten viele der Konzessionssteller aber dennoch nicht zahlen oder sie drückten sich vor den Forderungen. Nach einer 1779 erfolgten Intervention Friedrichs II. verschärfte sich die Verwaltungspraxis. Eine im selben Jahr erstellte Auflistung ergab, dass im Zeitraum von 1769 bis 1778 den ostfriesischen Juden Porzellanlieferungen im Wert von 17.400 Reichstalernin Rechnung gestellt wurden, wovon gerade einmal 50 Reichstaler beglichen werden konnten.[xv] Bei einer Belastung von 300 Talern pro Konzession müsste es in diesem Zeitraum in Ostfriesland 58 Transaktionen zwecks Konzessionsvergabe gegeben haben. Es lassen sich jedoch nur 32 Porzellanankäufe nachweisen. Es kann also davon ausgegangen werden, dass hinter den 26 nicht zustande gekommenen Transaktionen vor allem junge Männer, möglicherweise auch deren Familien standen, die kaum Zukunftsaussichten in ihren jeweiligen Gemeinden hatten.[xvi]

Allerdings griffen die Behörden in den Ämtern nach der Intervention Friedrichs II. nicht gleich und in aller Härte durch, wie das Beispiel des Wulf Victor Cohen aus Neustadtgödens zeigt. Dieser blieb seit seiner Ansetzung 1774 die geforderten 300 Reichstaler schuldig. Erst 1780 zahlte er die erste und weitere vier Jahre später die zweite Rate. Dieser Fall zeigt, wie lange es dauern konnte, bis der Sohn auf den Schutzbrief seines Vaters aufgenommen wurde, wobei zuerst noch 25 Reichstaler an den Herrlichkeitsbesitzer zu zahlen waren.[xvii]

Für die Zeit von 1770 bis 1786 sind fünf Porzellanankäufe jüdischer Personen aus Neustadtgödens belegt. Der bereits erwähnte Wulf Victor Cohen zahlte für die Ansetzung auf den Schutzbrief als zweites Kind seines Vaters Victor Moses Cohen und die Heirat mit einer Jüdin aus Hildesheim in zweiter Ehe. Meyer Moses zahlte für die Ansetzung auf den Schutzbrief als erstes Kind seines Vaters Moses Jacob. Lazarus Israels für die Konzession zum Hausbesitz und Aron Carstens für die Ansetzung als zweites Kind auf den Schutzbrief seines Vaters Carsten Simon Knorr.

Erhalten ist auch die Lieferliste des Bendix Liffmann:

Lieferliste des Bendix Liffmann. Geheimes Staatsarchiv, II. HA, Generaldirektorium, Abt. 21 Ostfriesland, Städtesachen, Tit. 93, Nr. 29, Band 1, Blatt 121.

„Dreyhundert Reichs Thaler hat der SchutzJude Bendix Liffmann zu Neustadt Gödens in Ostfrießland bey Gelegenheit allergnädigster Concession zu seiner Aussetzung und zur Verheyrathung mit einer Jüdin aus Holland, für so viel aus hiesiger Königlichen Porcelaine Manufactur, bestehend, in:

Sieben       Blaugemahlte} Complette Café Services

Zwey         Buntgemahlte

Ein           „ —–“ ——“         Dejeuner …………………..

Acht paar „—–“ ——“         Tassen………………………..              300 rthl

Ein          „ —–“ ——“          Suppennapf nebst Teller

Zwey      „ —–“ ——“           Bouillon Koppen nebst Unter[teller]?

Ein         „ —–“ ——“           Tobacks Kasten……………..

Ein         „ —–“ ——“           Uhrgehäuse

unter den 7ten August a.c. halb in Gold und halb in Silbergeld richtig bezahlet, und sind selbige in zwey mit der Manufactur Handlungs- Commissions Siegel ingleichen No 44 u. 45. B. L. signirte, plombirte und in Linnen Emballirte Kisten welche Zwey Centner Ein und Achtzig Pfunde, gewogen, wohl verpackt am denselben abgeliefert worden Berlin den 14“ Aug. 1780.

Königliche Preußische Porcelaine Manufactur Handlungs-Commission

JGGrieninger CJCKlipfel.

Die Besorgung geschiehet durch Eure (??) Königliche Hochlöbliche Banque

Allhier

Umstehend zwei Kisten N° 44,45 B.L. sind wohl versiegelt Conditioniert außerlandes pasiert …

Den 30. August 1780“ [xviii]

Der weitere Weg der beiden Kisten über Kiel, Rathenow und schließlich Wittenberge belegt die Unterschrift der Zollbeamten.

Die Porzellanlieferung musste Bendix Liffmann bestellen, nachdem er sich als ‚ordentlicher Schutzjude‘ ansetzen ließ. Damit besaß er das Recht auf ein Schutzprivileg für sich und seine Familie und auf die Ausübung eines Gewerbes. Zudem durfte das Privileg auf seine Kinder übertragen werden. Allerdings findet sich weder Bendix Liffmann noch eines seiner möglichen Kinder im Gemeinschaftsschutzbrief des Grafen Clemens Anton von Wedel aus dem Jahre 1789.[xix] Möglicherweise hatte sich für Bendix Liffmann die enorme Investition nicht gerechnet und kostete ihn die wirtschaftliche Existenz. Es ist zu vermuten, dass er daraufhin Preußen verlassen musste, da der König nur an finanziell potenten jüdischen Untertanen interessiert war.

Nach dem Tode Friedrichs II. sah auch die Nachfolgeregierung ein, dass die zu erwartenden Einnahmen durch den Exportzwang die Nachteile durch den Imageverlust des KPM-Porzellans bei Weitem nicht ausgleichen konnten. Der Zwang, minderwertiges Porzellan zu kaufen und zu exportieren, wurde durch Wilhelm II. aufgehoben. Allerdings erst, nachdem die preußische Judenschaft eine Summe von 40.000 Talern als Entschädigung gezahlt hatte.[xx]

Endnoten


[i] Lehmann, Max: Preussen und die katholische Kirche seit 1640. Nach den Acten des Geheimen Staatsarchives. 2. Theil. 1740-1747. Leipzig, 1881, S. 4.

[ii] Der Konflikt wurde nach Heinrich Bernhard von dem Appelle benannt, der seit 1717 ritterschaftlicher Administrator der ostfriesischen Landstände und ab 1722 Führer der ständischen Opposition war.                   

[iii] Für Emden gab es mit den Generalstaaten (Haager Vertrag von1603) und Preußen (Geheimvertrag von 1682 zwischen dem brandenburgischen Kurfürsten und den Ständen) zwei ausländische Schutzmächte. Klosa, Sven: Die Brandenburgische-Africanische Compagnie in Emden. Frankfurt a. M., 2010, S. 47f.

[iv] Erhard Friedrich von Wedel-Jarsberg heiratete am 21. Oktober 1703 die Freiin Maria Frydag. Deren Sohn Anton Franz erhielt 1746 als Erbfolger die Herrlichkeit Gödens. Der Familie von Wedel gehört bis heute Schloss Gödens, auf dem sie seit den 1930er Jahren wohnt.

[v] Poliakov, Leon: Geschichte des Antisemitismus. Band II. Frankfurt a. M., 1989, S. 57.

[vi] Schenk, Tobias: Friedrich und die Juden. In: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (Hg.): Friedrich 300 – eine perspektivische Bestandsaufnahme, Potsdam, 2008, S. 8.

[vii] ‚Das politische Testament von 1752‚. Digitale Ausgabe der Universitätsbibliothek Trier. www.friedrich.uni-trier.de. Trier. Aktualisiert im August 2017.

[viii] Als Dank für seine Bemühungen erhob ihn König Friedrich II. 1776 in den preußischen Grafenstand. Deeters, Walter: von Wedel. BLO I, Aurich, 1993, S. 358.

[ix] Die Verarmung der jüdischen Bevölkerung zeigen auch die Konzessionsvergaben nach 1779 im Zuge der Verschärfung des Porzellanexportzwangs. Dieser ging für ganz Preußen um rund 30 Prozent zurück. In dem Fürstentum Ostfriesland lagen sie sogar bei -57 Prozent. Schenk, Tobias: Das „Judenporzellan“ der Königlichen Porzellan-Manufaktur Berlin. Magisterarbeit, Münster, 2003. S. 18.

[x] Ebenda: 2003, S. 33f.

[xi] Schenk, Tobias: Friedrich und die Juden. Bonn, 2008, S. 29. Siehe auch: GStA PK, II. HA, Generaldepartement, Tit. LVII, Nr. 10, Band 2, Blatt 19.

[xii] Föhl, Patrick: Die Porzellanaffen des Moses Mendelssohn. Göttingen, 2002, S. 59f.

[xiii] Stern, Selma: Der preußische Staat und die Juden, III, 2, Tübingen. 1971, S. 1442 (Nr. 1197a). Die statistischen Werte decken sich in etwa mit denen von Kaufhold/Wallbaum gemachten Angaben. Siehe auch Kaufhold, Karl Heinrich/Wallbaum, Uwe (Hg.): Historische Statistik der preußischen Provinz Ostfriesland 1744-1806, Aurich, 1998, S. 87-98.

[xiv] In einer Denkschrift an den Grafen von Gödens forderte die ansässige Judenschaft eine Befreiung von den Silberlieferungen, da man zu arm wäre. Ein Jahr später erneuerte man die Bitte an den Grafen, die Schutzgelder wegen der Silberzahlungen auszusetzen. Beide Gesuche lehnte der Graf jedoch ab. In: Hegenscheid, Enno/Knöfel, Achim: Die Juden in Neustadtgödens. In: „Am Schwarzen Brack“. Schriftenreihe des Heimatvereins Gödens-Sande e.V., Neustadtgödens, 1988, S. 15f.

[xv] Schenk, Tobias: Das „Judenporzellan der Königlichen-Porzellan-Manufaktur Berlin. Göttingen, 2003, S. 128. Siehe Auflistung unter: GstA PK, Band 2, Blatt 37.

[xvi] Als Grundlage, für die von Tobias Schenk veröffentlichten Liste, dient ein Nachweis der verlorengegangenen Verkaufsbücher der Manufaktur. Diesen Nachweis erstellte der KPM-Warenlagerinspektor Carl Jacob Christian Klipfel im April 1787. Siehe auch: GStA PK, II. HA Generaldirektorium, Generaldepartement, Tit. LVII, Nr. 10, Band 2, Blatt 19-36.

[xvii] Privatarchiv Wedel, Gödens, 25, 25 und 25, 26.

[xviii] Geheimes Staatsarchiv, II. HA, Generaldirektorium, Abt. 21 Ostfriesland, Städtesachen, Tit. 93, Nr. 29, Band 1, Blatt 121. Quittung für Bendix Liffmann von 1780.

[xix] Schutzbrief vom 12. Januar 1789. Privatarchiv Wedel, Gödens, 25, 25.

[xx] Schenk, Tobias: Friedrich und die Juden. Friedrich300 – Eine perspektivische Bestandsaufnahme. Bonn, 2008, S. 33.

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